Besondere Situationen erfordern besondere Wege:

Unser gemeinsamer Weg für die Kids! 😊

Stilllegung der Mitgliedschaft

Die Stilllegung (Ruhezeit) eines Vertrages ist eine Sonderregelung.
Die Stilllegung der Verträge von ACTIVE HEALTH KIDS wurde aufgrund gesonderter, außerordentlicher Umstände (Corona-Pandemie) seit dem 01.01.2021 vom Vertragspartner nach vorheriger Ankündigung in Kraft gesetzt. Diese beinhaltet die Stilllegung aller im Vertrag genannten Leistungen und Forderungen seitens beider Vertragspartner.
In der Zeit vom 01.01.2021 bis einschl. 30.06.2021 wurden vom Anbieter nachweislich keine Leistungen erbracht und alle Zahlungen eingestellt.
Durch eine Stilllegung des Vertrages (Ruhezeit) und somit zugleich einer jeden einzelnen Mitgliedschaft erfolgt automatisch eine Verlängerung um die jeweils stillgelegte Zeit (vgl. 4c).

Aktivierung
Die Verträge von ACTIVE HEALTH KIDS werden ab dem 01.07.2021 in ihrem vollen Umfang und in unveränderter Form aktiviert.
Die darin festgelegten preislichen Bestimmungen bleiben hierbei  unberührt.

Kündigung
gemäß AGB’s Active Health by AH – Kurse für Kinder


Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 5 Monate. Der Vertrag kann frühestens zum Ende des 5. Monats gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt hierbei 3 Monate, auch dann wenn die Mindestvertragslaufzeit verstrichen und eine stillschweigende Verlängerung des Vertrags erfolgt. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um einen Monat nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit.

Eine Kündigung bedarf nach den im Vertrag festgelegten Richtlinien (Allgemeine Geschäftsbedingungen).
Diese lauten wie folgt:

„Eine Kündigung bedarf der Schriftform und ist an Annika Harth, Hauptstraße 15, 66909 Quirnbach oder an info@annika-harth.de zu richten. Die Kündigung muss spätestens bis zum 3.Werktag eines Monats zugestellt sein, um die Kündigungsfrist zu wahren. Die Kündigungsfrist für Kündigungen, die nach dem 3. Werktag des laufen-den Monats zugestellt werden, beginnt am 1. Tag des Folgemonats. Dabei gelten die gesetzlichen Bestimmungen für eine ordnungsgemäße Zustellung.

FAQ
F:
Ich habe meine Mitgliedschaft im Oktober 2020 abgeschlossen. Wie lange geht nun noch meine Mitgliedschaft?
A:
Die Mindestvertragslaufzeit für o.g. Mitgliedschaften beträgt 5 Monate. Somit besteht aufgrund der Stilllegung folglich noch eine Vertragslaufzeit von 2 Monaten. Über allem steht die o.g. Kündigungsfrist mitsamt ihren rechtlichen Vorgaben zur ordnungsgemäßen Zustellung.

NOCH WEITERE FRAGEN?